Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Advanced European Limousine transfers Ges.m.b.H.
(in Folge kurz als AEL bezeichnet)
AEL erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden AGB.
1. Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungen, Leistungen, Service- und/oder Beförderungsleistungen (folgend Serviceleistungen genannt) von AEL erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB in der jeweils gültigen Fassung. Die AGB gelten auch für alle künftigen Lieferungen und/oder Serviceleistungen jedweder Art.
Diesen AGB entgegenstehende AGB des Vertragspartners werden – sofern deren Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde – hiermit ausgeschlossen.
Abweichungen von den AGB bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit in jedem einzelnen Fall ausdrücklich der im Vorhinein schriftlich erteilten Zustimmung durch AEL und gelten nur für jenen Geschäftsfall, der Vertragsinhalt wurde.
Ein Vertrag kommt nur zustande, wenn dieser von AEL mündlich (mit nachfolgender schriftlicher Bestätigung) oder sogleich schriftlich bestätigt wird.
Fahrer und Subunternehmer von AEL sind nicht zur Abgabe von Zusagen welcher Art auch immer ermächtigt.
Durch Vertragsabschluß mit AEL unterliegt der Vertragspartner und/oder die beförderte Person (im Folgenden auch: Fahrgast/Fahrgäste) dem Geltungsbereich dieser AGB.
2. Leistungsumfang
Der vereinbarte Leistungsumfang bestimmt sich ausschließlich nach der schriftlichen Auftragsbestätigung oder subsidiär nach dem schriftlichen Angebot von AEL.
In Preislisten und ähnlichen Informationen enthaltene Angaben sind nur insoweit verbindlich, als ausdrücklich auf diese Bezug genommen wird.
Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) in der jeweils zum Zeitpunkt des Transports gültigen Fassung.
Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von Mitarbeitern und Subunternehmern von AEL, insbesonders des Fahrers zu halten.
Handeln Gäste gegen die Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigen des Fahrers dar, ist AEL berechtigt, sie ohne Anspruchsverlust von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet AEL den vollen Fahrpreis einschließlich aller, aus der Gefährdung entstandenen, Neben- und Sonderleistungen.
Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit und des vereinbarten Abholortes, gleich aus welchem Grund, ist AEL zeitgerecht mitzuteilen. Schäden durch eine nicht zeitgerechte Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden.
3. Preise
Es gelten die mit dem Vertragspartner vereinbarten Preislisten (Netto- oder Bruttovereinbarung). Diese Preise enthalten die Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Es gelten die am Tag der Buchungsbestätigung gültigen Preise.
In der Preisliste nicht aufgeführte Pauschalpreise können nur schriftlich vereinbart werden und gelten nur für das vereinbarte Fahrtdatum und die vereinbarte Mietzeit.
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, es sei denn, die Verzögerungen beruhen auf einem Verschulden von AEL.
Vom Kunden gewünschte und verursachte Wartezeiten werden nach der mit dem Kunden vereinbarten Preisliste berechnet.
4. Zahlungsbestimmungen
AEL behält es sich vor, vor Antritt der Fahrt eine Anzahlung von bis zu 50 % des Gesamtpreises einzufordern oder vor Annahme eines Auftrages einen auf AEL ausgestellten Blanko-Belastungsbeleg einer gültigen Kreditkarte zu verlangen.
Zahlungen (bzw. Restzahlungen) sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist zur Zahlung fällig.
Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages auf dem von AEL angegebenen Geschäftskonto an.
Durch den Vertragspartner nicht zur Verfügung gestellte (und daher auf der Rechnung nicht angeführte) Fakturierungsgrundlagen dürfen seitens des Vertragspartners nicht zur Verzögerung der Zahlung führen.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten Forderung verwendet. Befindet sich der Vertragspartner in Zahlungsverzug, berechnet AEL – vorbehaltlich der Geltendmachung weiterer Verzugszinsen Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz. Für die zweite und jede weitere Mahnung werden an Mahnspesen € 30,- berechnet.
Der Vertragspartner hat AEL unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner (Rechnungs-) Anschrift, seiner Rechtsform für die Fakturierung mitzuteilen.
5. Stornierungen und Rücktritt
Stornierungen müssen innerhalb der Bürozeiten bei AEL eingehen.
Montag bis Freitag 07:00 bis 18:00 Uhr
Samstag, Sonntag und Feiertage 09:00 bis 16:00 Uhr
Stornierungen per Email werden nur innerhalb dieser Bürozeiten bearbeitet und schriftlich rückbestätigt.
Für die Rechtzeitigkeit schriftlicher Stornierungen kommt es auf den Zugang bei AEL an.
Stornierungen (während der Bürozeiten) sind bis einschließlich 3 Stunden vor dem vertraglich bestimmten Antritt der Fahrt kostenfrei möglich.
Bei Stornierungen innerhalb der letzten 3 Stunden vor dem geplanten Fahrtantritt ist AEL berechtigt den vollen Fahrpreis zu verrechnen.
Gleiches gilt bei Nichtantritt der Fahrt – hier kann AEL zusätzlich eine seitens des Vertragspartners verschuldete Wartezeit verrechnen.
Bei Stornierungen außerhalb der Bürozeiten für Aufträge des Folgetages (Aufträge mit Abfahrtszeit vor/bis 07:30 Uhr) muß eine Stornierung (zusätzlich zu einer schriftlichen Bekanntgabe) bis spätestens 19:30 Uhr des Vortages über unsere Mobilnummer (telephonisch – nicht als SMS) bekannt gegeben werden.
Kosten für Aufwendungen berechnet AEL unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierungen, wenn Kosten für die Erbringung der Serviceleistung bereits angefallen sind.
AEL behält sich vor, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn
der Vertragspartner seine Zahlung einstellt oder in Insolvenz gerät oder
aufgrund äußerer Umstände davon auszugehen ist, dass die Dienstleistungen missbräuchlich in Anspruch genommen werden
der Vertragspartner ihm nach diesen Bestimmungen obliegende Pflichten verletzt.
6. Pflichten und Haftung des Kunden
Der Vertragspartner verpflichtet sich auch im Namen der von ihm genannten Fahrgäste, die Leistung von AEL nicht mißbräuchlich zu nutzen, insbesonders
die Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung nicht zu stören oder zu behindern
keine Schäden zu verursachen
das Rauchverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten
die Erstattung des Fahrpreises nicht zu verweigern
Verstößt ein Vertragspartner gegen die genannten Pflichten, ist AEL berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Hintan – Haltung des Missbrauchs zu ergreifen.
Bei schuldhafter Verletzung haftet der Vertragspartner gegenüber AEL aufgrund allgemeiner schadenersatzrechtlicher Bestimmungen.
7. Haftung von AEL
AEL haftet dem Vertragspartner– gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie schuldhafter Nichterfüllung wesentlicher Vertragspflichten durch AEL, dessen gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
Die Haftung für Personenschäden richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
Bei Sachschäden ist die Haftung von AEL auf € 1.000,00 pro Fahrgast begrenzt. Für die Fahrzeuge besteht eine Haftpflichtversicherung nach den jeweils geltenden Allgemeinen Versicherungs-bedingungen.
Für eventuelle Zusatzversicherungen hat der Kunde selbst Sorge zu tragen.
AEL haftet nicht für Terminversäumnisse und deren wirtschaftlichen Folgen, soweit diese nicht von AEL vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet wurden. Nicht ersatzfähig sind Verspätungen / Verzögerungen verursacht durch beispielsweise folgende Umstände:
Verkehrsstaus, Straßensperren, Umleitungen
Fahrzeugpannen oder Verkehrsunfälle
schlechte Witterung, unsichere Straßen- und Sichtverhältnisse
Für Schäden infolge fehlerhafter Übermittlung von Daten durch den Vertragspartner übernimmt AEL gegenüber dem Vertragspartner oder Fahrgast keine Haftung.
8. Subunternehmer
AEL ist berechtigt, sich bei der Erfüllung der gegenüber dem Vertragspartner eingegangenen vertraglichen Pflichten Dritter als Subunternehmer oder im Wege der Substitution (z.B. Mietwagenunternehmen) zu bedienen.
Im diesem Fall beschränkt sich die Haftung von AEL auf eine sorgfältige Auswahl des Dritten; AEL tritt nicht als Generalunternehmer auf und übernimmt daher keine Gewähr und/oder haftet nicht für die vom beauftragten Dritten erbrachten Leistungen.
9. Datenschutz
(1) Im Fall eines Vertragsabschlusses erhebt und verarbeitet AEL die vom Vertragspartner zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten im eigenen EDV-System und nutzt diese für die Dauer der Vertragsabwicklung, d.h. für die Auftragsabwicklung sowie Abrechnung.
(2) Personenbezogene Daten iS des Datenschutzgesetzes sind alle Informationen, aufgrund derer eine Person direkt oder indirekt identifiziert werden kann, z.B. Name, Wohnanschrift, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum, Beruf, Kontoverbindung etc.
(3) Bei Aufnahme einer Buchung werden ebenfalls etwaige Sonderwünsche ermittelt und verarbeitet.
(4) Der Vertragspartner kann AEL jederzeit um die Berichtigung und Löschung seiner bei AEL gespeicherten personenbezogenen Daten ersuchen.
(5) AEL darf zum Zweck und für die Dauer der Bonitätsprüfung und Vermeidung von Zahlungsausfällen die vom Kunden hierfür erforderlichen, personenbezogenen Daten an ein von AEL zu diesem Zweck beauftragtes Unternehmen weitergeben.
(6) AEL erteilt dem Vertragspartner unentgeltlich Auskunft über dessen bei AEL gespeicherten personenbezogenen Daten.
10. Teilunwirksamkeit
Sollte einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt der übrige Teil von dessen Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
11. Anwendbares Recht und Gerichtstand
Es gilt österreichisches Recht.
Gerichtsstand und Erfüllungsort (=Firmensitz von AEL) ist Wien.
AGB Advanced European Limousine transfers Ges.m.b.H., Stand August 2018
Copyright © 2018 Avvanced European Limousine transfers Ges.m.b.H.
Alle Rechte vorbehalten.
Allgemeine Beförderungsbedingungen
Advanced European Limousine transfers Ges.m.b.H.
(in Folge kurz als AEL bezeichnet)
AEL erbringt Dienstleistungen aufgrund der nachfolgenden Beförderungsbedingungen:
Allgemeines
Fahrer und Subunternehmer von AEL sind nicht zur Abgabe von Zusagen welcher Art auch immer ermächtigt.
Die Beförderung erfolgt nach den Vorschriften der österreichischen Straßenverkehrsordnung (StVO) in der jeweils zum Zeitpunkt des Transports gültigen Fassung.
Die Fahrgäste haben sich an Weisungen von Mitarbeitern und Subunternehmern von AEL, insbesonders des Fahrers zu halten.
Handeln Gäste gegen die Weisungen, oder stellen sie eine Gefährdung nach der StVO oder der Sicherheit des Straßenverkehrs durch Beeinträchtigen des Fahrers dar, ist AEL berechtigt, sie ohne Anspruchsverlust von der Beförderung auszuschließen. In diesem Fall berechnet AEL den vollen Fahrpreis einschließlich aller, aus der Gefährdung entstandenen, Neben- und Sonderleistungen.
Der Fahrer von AEL steht zu der vereinbarten Abholzeit am schriftlich vereinbarten Treffpunkt mit Namensschild oder Firmenlogo bereit (frühere oder spätere Bereitstellung ist bei der Buchung anzugeben).
Bestellungen und Transfers (incl. Abholungen am Flughafen)
Der Bestellung sind alle Angaben beizugeben, die es AEL ermöglichen den vereinbarten Fahrauftrag ordnungsgemäß durchzuführen und zu verrechnen.
Bei Rückfragen seitens AEL bezüglich fehlender Daten hat der Vertragspartner nach bestem Gewissen die fehlenden Daten schnellst möglich an AEL weiterzugeben.
Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit und des vereinbarten Abholortes, gleich aus welchem Grund, ist AEL unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden.
Bei Abholungen am Flughafen Wien-Schwechat wartet der Fahrer bis zu 30 Minuten nach Landung der angegebenen Flugdaten ohne gesonderte Berechnung.
Eine Telefonnummer, unter welcher der Fahrer seinen Fahrgast erreichen kann, ist in der Bestellung anzugeben. Sollte nach Ablauf der 30-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Vertragspartner zustande gekommen sein tritt der Fahrer die Rückfahrt ohne Fahrgast an. Die Leistung von AEL gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis wird zur Zahlung fällig.
Der Fahrpreis beinhaltet die Personenbeförderung mit normalen Gepäck (bis zu 20 kg in Form handelsüblicher Koffer bzw. Taschen).
Die Mitnahme sperriger oder schwerer Güter (zB Musikinstrumente, große Freizeitartikel, Möbelstücke etc.) bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
Die vereinbarten Preise gelten für eine maximale Fahrgastanzahl bei:
· Limousine / Kombi: max. 3 Personen mit normalem Gepäck
· Minivan / Minibus: max. 7 Personen mit normalem Gepäck
Sehr geehrte Auftraggeberin! Sehr geehrter Auftraggeber!
Wir informieren Sie hiermit, dass die an uns übermittelten Daten zum Zwecke der Auftragserfüllung elektronisch erfasst, weiterverarbeitet und den gesetzlichen Bestimmungen aufbewahrt werden.
Zum Zwecke der Auftragserfüllung können die von Ihnen übermittelten Daten auch an Subunternehmer weitergegeben werden. Darüber hinaus werden Ihre Daten weder weitergegeben, noch weiterverarbeitet.